Teure Stornierung
Wer über das Internet einen Mietwagen gebucht hat, kann bei Stornierung des Vertrages sein Geld nicht unbedingt zurück verlangen
Wer über das Internet einen Mietwagen gebucht hat, kann bei Stornierung des Vertrages sein Geld nicht unbedingt zurück verlangen. So entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (Az.: C-336/03).
Vielmehr dürften die Autovermieter die Rückerstattung einschränken. Europäisches Recht sehe für Internetverträge zwar ein Widerrufsrecht vor, Dienstleistungen im Bereich Beförderung seien davon aber ausgenommen. Wie der EuGH entschied, umfasst dies nicht nur unmittelbare Beförderungsverträge, etwa in Flugzeugen und Bussen, sondern auch Dienstleistungen wie das Bereitstellen von Fahrzeugen ohne Fahrer.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
