Teilbetriebsübergang oder nicht?
Geht ein Betrieb auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Geht ein Betrieb auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Erwerben verschiedene rechtlich selbständige Unternehmen vom insolvent gewordenen Arbeitgeber nur einzelne Betriebsmittel, kann dies zu einem Teilbetriebsübergang führen. So entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 211/05).
Hierzu müssten die Betriebsmittel die Identität eines bereits zuvor beim Arbeitgeber organisatorisch verselbständigten Teilbetriebs prägen. Im vorliegenden Fall war der Kläger Lüftungs- und Heizungsbauer bei der Insolvenzschuldnerin. Diese stellte ihren Geschäftsbetrieb ein, und der Insolvenzverwalter sprach Kündigungen gegegenüber allen Arbeitnehmern aus. Die zwei beklagten Firmen hatten Teile des Betriebes übernommen, und übten nun ihre Geschäftstätigkeit in einzelnen Räumen der Insolvenzschuldnerin aus. Der Kläger war der Ansicht, das Arbeitsverhältnis sei zu unveränderten Arbeitsbedingungen auf die Beklagten übergegangen. Die Kündigung hielt er für unwirksam. Dies sah das Gericht anders. Die Beklagten seien in getrennten Geschäftsbereichen tätig und hätten keine wesentlichen Betriebsmittel von der Insolvenzschuldnerin übernommen.
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
Kanzlei Dr. Stumper - firstlex
Tel.: 0700 3477 8539 *
dr.stumper@firstlex.de
Neuer Wall 80, 20354 Hamburg
*12 ct./Min aus dem Festnetz der Telekom |
 |
Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
