Süß ist süß
Spanien und Italien veruteilt, weil sie die Vermarktung von Naschereien, die andere pflanzliche Fette als Kakaobutter enthalten, unter der Bezeichnung “Schokolade” verbieten
Der Europäische Gerichtshof hat Spanien und Italien veruteilt, weil sie die Vermarktung von Naschereien, die andere pflanzliche Fette als Kakaobutter enthalten, unter der Bezeichnung “Schokolade” verbieten.
Das Erzeugnis ändere sich durch den Zusatz dieser Fette nicht wesentlich; eine entsprechende Angabe auf dem Etikett reiche aus, um eine korrekte Information der Verbraucher zu gewährleisten.
Hintergrund sind in Dänemark, Irland, Portugal, Schweden, Finnland und im Vereinigten Königreich hergestellte Schokoladen, die den in einer Gemeinschaftsrichtlinie von 1973 festgelegten Mindestgehalt an Kakaobutter aufweisen, aber auch andere pflanzliche Fette als Kakaobutter bis zu einem Anteil von 5 % des Gesamtgewichts enthalten. Auch diese Erzeugnisse fallen in die Kategorie “europäischer Schokolade” und müssen nicht, wie bisher in Spanien und Italien, als “Schokoladeersatz” vermarktet werden.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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