Student auf Abwegen
Verliert ein Beschäftigter seine Sozialversicherungsfreiheit, so darf ihm nicht aus diesem Grund gekündigt werden
Verliert ein Beschäftigter seine Sozialversicherungsfreiheit, so darf ihm nicht aus diesem Grund gekündigt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: 2 AZR 731/05).
Im aktuellen Fall hatte ein Student nach Ende seiner Versicherungsfreiheit seine Arbeit im Gepäckdienst eines Flughafens verloren. Nach 25 Semestern hatte ihn die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nicht mehr als Student eingestuft und von seinem
Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge gefordert, woraufhin dem Studenten gekündigt wurde. Zu Unrecht, entschieden die Richter. Versicherungsfreiheit sei keine persönliche Eigenschaft des Arbeitnehmers und könne eine Kündigung nicht rechtfertigen.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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