Strukturunterschiede
Unterscheidung zwischen Kapital- und Personengesellschaften
Im Überblick über die Gesellschaften ist die Unterteilung zwischen den Kapital- und den Personengesellschaften noch einmal deutlich geworden.
Die Kapitalgesellschaften sind juristische Personen; dh. sie sind als solche Träger von Rechten und Pflichten, also sog. Rechtssubjekte. Bei den Personengesellschaften hingegen stehen die einzelnen natürlichen Personen im Vordergrund. Ferner sind diese Gesellschaften selbst keine juristischen Personen, also selbst keine Rechtssubjekte. Es stellt sich insoweit die Frage, wie dann die juristische Konstruktion bei Verträgen einer Personengesellschaft aussieht, also die Frage, wer wird auf Seiten der Gesellschaft Vertragspartner.
Beispiel: Die Hinz & Kunz OHG kauft unter ihrer Firma eine Ladeneinrichtung. Wer wird Vertragspartner? Hinz und Kunz als natürliche Personen gemeinsam oder die OHG ohne Rechtssubjekt zu sein oder Hinz und Kunz und die OHG?
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Rechtsanwalt Jan Köster
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Letztes Update 26.08.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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