Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde
Das BVerwG hat entschieden, dass das generelle Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht verstößt
Der Arbeitnehmer kann in entsprechender Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, ihm erforderliche Aufwendungen zu erstatten
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt
Es wurde oben bereits an den einzelnen Stationen auch darauf hingewiesen, ob und daß jeweils Straftatbestände verwirklicht werden können.
Daher beschränkt sich die folgende Darstellung auf eine Auflistung der wichtigsten Straftatbestände im Bereich der Managerhaftung.
·Vermögensdelikte wie z.B. Unterschlagung, Untreue, Betrug gem. §§ 246, 263, 266 StGB.
·Spezielle Tatbestände für die Situation der wirtschaftlichen Zwangslage des Unternehmens wie z.B. Konkursstraftaten (Bankrott, § 283 StGB; Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung, §§ 283 c, 283 d StGB), Steuerstraftaten wie z.B. Steuerhinterziehung, Verletzung der Pflicht zu Verlustanzeige und Konkursantragstellung gem. §§ 401 AktG, 84 GmbHG.