Stellen Sie sich den mal vor!
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über Vorstellungsgespräche unterrichten.
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über Vorstellungsgespräche unterrichten. Das geht jetzt aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 1 ABR 26/04).
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz habe der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten. Er habe ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Stellenbewerber zu geben. Wenn für die Auswahlentscheidung Vorstellungsgespräche mit verschiedenen Bewerbern maßgeblich waren, gehöre zu einer vollständigen Auskunft eine Mitteilung über den Inhalt der Vorstellungsgespräche, entschied das BAG.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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