Stein auf Stein
Der Mindestlohn in der deutschen Bauwirtschaft wird jetzt durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestärkt
Der Mindestlohn in der deutschen Bauwirtschaft wird jetzt durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestärkt (Az.: C-341/02).
Mindestlöhne gehörten zum Kern des Arbeitnehmerschutzes, müssten aber länderübergreifend vergleichbar berechnet werden, heißt es in dem Urteil. Das deutsche Entsendegesetz verstoße in seiner aktuellen Fassung nicht gegen europäisches Recht, urteilten die Luxemburger Richter. Nach dem deutschen Entsendegesetz gelten der Mindestlohn und weitere tarifliche Standards der Bauwirtschaft auch für Arbeiter, die aus anderen Ländern nach Deutschland entsendet werden und nur vorübergehend hier arbeiten.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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