Standort ohne Sicherung
Ein Tarifvertrag zur Standortsicherung eines Unternehmens bietet für die Arbeitnehmer keinen vollen Kündigungsschutz.
Ein Tarifvertrag zur Standortsicherung eines Unternehmens bietet für die Arbeitnehmer keinen vollen Kündigungsschutz. Kommt es zur Insolvenz, ist eine Kündigung trotzdem zulässig, bekräftigte jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 107/05).
Das gelte auch dann, wenn die Arbeitnehmer für die Standortsicherung auf Lohn verzichtet haben. Wie das BAG betonte, lasse die Insolvenzordnung solche Kündigungen ohne Rücksicht auf einen Standortsicherungsvertrag ausdrücklich zu.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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