Schweigen ist silber, reden ist Geld
Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 389/04)
Arbeitnehmer, die in kurzen Abständen aus unterschiedlichen Gründen krank geschrieben werden, müssen ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, um ihre Lohnfortzahlung zu sichern. Dies geht jetzt aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 5 AZR 389/04).
Der Arbeitnehmer müsse beweisen, dass es sich um eine neue und nicht um eine Fortsetzungserkrankung handelt, heißt es in dem Urteil. Das Gericht gab damit seine frühere Rechtsprechung teilweise auf.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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