Schwangere sind nicht unkündbar
Wird einer Schwangeren wegen falscher Dokumentation ihrer geleisteten Arbeitszeit gekündigt, so verstößt das nicht gegen den Mutterschutz...
Wird einer Schwangeren wegen falscher Dokumentation ihrer geleisteten Arbeitszeit gekündigt, so verstößt das nicht gegen den Mutterschutz, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.
Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber gegen die Zulassung der Kündigung durch das Landesamt für Soziales und Familie Widerspruch eingelegt hat, weil ihm die durch das Amt festgelegte Kündigungsfrist zu lang erscheint. Eine Bestandskraft der Zulassung ist nicht zu fordern. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Widerspruch ist die Kündigung vielmehr schwebend wirksam (Az 2 AZR 245/02).
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