Schadensersatz bei systematischem Mobbing
Wer bei der Arbeit Mobbing ausgesetzt ist, kann selbst dann Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung haben, wenn eine Ausschlussfrist für solche Ansprüche vertraglich vereinbart wurde.
Wer bei der Arbeit Mobbing ausgesetzt ist, kann selbst dann Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung haben, wenn eine Ausschlussfrist für solche Ansprüche vertraglich vereinbart wurde. So entschied nun das Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 709/06).
Geklagt hatte ein Mann, der jahrelang von Kollegen gemobbt und dadurch schließlich psychisch krank wurde und nicht weiter arbeiten konnte. Das Gericht gab seinen Schadensersatzforderungen trotz einer vereinbarten Ausschlussfrist statt. Die Klausel sei in diesem Falle unwirksam, da die Richter das jahrelange Mobbing der Kollegen als systematisches Vorgehen gegen den Kläger werteten. Die darin liegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sei so schwerwiegend, dass die Ausschlussklausel nicht greifen könne.
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
Kanzlei Dr. Stumper - firstlex
Tel.: 0700 3477 8539 *
dr.stumper@firstlex.de
Neuer Wall 80, 20354 Hamburg
*12 ct./Min aus dem Festnetz der Telekom |
 |
Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
