Rechtsmangel
Was ist ein Rechtsmangel?
Der Rechtsmangel wird in § 435 behandelt. Rechtsmängel liegen vor, wenn die verkaufte Sache einem Dritten gehört oder auf ihr Rechte Dritter lasten, wie etwa Pfandrechte, Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten etc. Rechtsmängel können auch öffentlich-rechtliche Rechtspositionen sein, z.B. Erschließungsbeiträge oder sonstige Anliegerbeiträge für Maßnahmen, die bis zum Tage des Vertragsschlusses bautechnisch begonnen wurden, § 436 Abs. 1 BGB.
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Letztes Update 19.05.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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