Rechtsgeschäft
Begriffserklärung
Der Begriff des Rechtsgeschäftes (RG) ist weiter als der der WE, kann aber mit ihr auch deckungsgleich sein.
Das heißt: Eine Kündigung ist ein einseitiges RG, ein Vertrag ist ebenfalls ein RG, aber zumeist ein zweiseitiges.
Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich formfrei gültig, es sei denn, es ist gesetzlich etwas anderes bestimmt oder die beteiligten Parteien haben etwas anderes vereinbart.
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
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Letztes Update 18.05.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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