Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde
Das BVerwG hat entschieden, dass das generelle Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht verstößt
Der Arbeitnehmer kann in entsprechender Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, ihm erforderliche Aufwendungen zu erstatten
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt
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Meine Schwerpunkte:
• Gesellschaftsrecht
z. B.: Gründung von Gesellschaften, Beratung bei Umstrukturierungen und Umwandlungen, Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten, Erstellung von Gesellschaftsverträgen
• Handelsrecht
z. B.: Recht der Handelsvertreter, OHG- und KG-Recht, Stille Gesellschaft
• Gewerblicher Rechtsschutz
Recht der Abmahnungen, Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Durchsetzung von Urheberrechten, Markenrecht
• Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Erstellung und/ oder Überprüfung von AGB, Rechtsvertretung in Streitigkeiten über die Anwendbarkeit / Wirksamkeit von AGB
• Wirtschafts- und Vertragsrecht
Wirtschaftsverwaltungsrecht (z. B. Gewerberecht), Gestaltung und Überprüfung von Unternehmerverträgen
• Wirtschaftsmediation
Außergerichtliche Vermittlung in Streitigkeiten, sei es innerbetrieblich oder zwischen Unternehmen
Rechtsanwalt Jan Köster hat Rechtswissenschaften in Göttingen und München studiert.
Nach seinem ersten Staatsexamen und während des Referendariats am Landgericht Ingolstadt hat er sich an der Universität Hagen zum Wirtschaftsmediator fortgebildet. Nach dem zweiten Staatsexamen hat er für 3 Monate in einer Anwaltssozietät in San Francisco (USA) gearbeitet, bevor er in einer renommierten Münchner Wirtschaftskanzlei tätig war.
Im Jahre 2004 hat er die Kanzlei Köster gegründet. Gleichzeitig war er Prokurist einer überregionalen Steuerberatungs-GmbH. Er bildete sich im Jahre 2006 zum Fachanwalt für Steuerrecht fort und hat diesen Titel 2007 von der Rechtsanwaltskammer München verliehen bekommen.
Seinem Arbeitsschwerpunkt entsprechend führt er darüber hinaus seit dem Jahre 2009 des Titel als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und betreut neben seiner praktischen Tätigkeit auf diesem Gebiet einen viel besuchten Blog zum GmbH-Recht.
Der Mandantenstamm der Kanzlei Köster besteht überwiegend aus mittelständischen Unternehmen. Diese Mandanten berät Rechtsanwalt Köster sowohl in seinen Kanzleiräumen in der Stadtmitte Münchens (Nähe Marienplatz) als auch direkt im Unternehmen vor Ort.
Hierbei legt Rechtsanwalt Köster hohen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, bei der die Mandanten im besten Fall dauerhaft und möglichst präventiv in vertraglichen und sonstigen Angelegenheiten beraten werden.
Soweit sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt oder zur Durchsetzung der Mandanteninteressen angebracht erscheint, übernimmt Rechtsanwalt Köster auch die Vertretung vor Gericht.
Sonstige Mitgliedschaften / Tätigkeiten von Rechtsanwalt Köster:
Mediator bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Experte für Handels- und Gesellschaftsrecht im 4-deal Business Forum