Der Vertrag mit einem Homepage-Ersteller
Gibt jemand den Auftrag für die Entwicklung seiner Web-Seiten an ein externes Unternehmen, so bleibt ihm im Verhältnis zum Auftragnehmer sein Urheberrecht insoweit, als er dessen Leute instruiert hat, etwa durch eigenhändige Skizzen. Um aber die Rechte auch hinsichtlich der Produkte an sich zu binden, die darauf aufsetzen und darüber hinausgehen, sollte sich der Auftraggeber in dem Vertrag mit der externen Firma diese Rechte ausdrücklich abtreten lassen und darauf achten, dass diese Nutzungseinräumung nicht nur für die gegenwärtig konkret geplanten Zwecke, sondern auch für die Zukunft, wenn die Homepage weiter ausgebaut oder in anderem Zusammenhang eingesetzt wird, erfolgt. Gibt jemand den Auftrag für die Entwicklung seiner Web-Seiten an ein externes Unternehmen, so bleibt ihm im Verhältnis zum Auftragnehmer sein Urheberrecht insoweit, als er dessen Leute instruiert hat, etwa durch eigenhändige Skizzen. Um aber die Rechte auch hinsichtlich der Produkte an sich zu binden, die darauf aufsetzen und darüber hinausgehen, sollte sich der Auftraggeber in dem Vertrag mit der externen Firma diese Rechte ausdrücklich abtreten lassen und darauf achten, dass diese Nutzungseinräumung nicht nur für die gegenwärtig konkret geplanten Zwecke, sondern auch für die Zukunft, wenn die Homepage weiter ausgebaut oder in anderem Zusammenhang eingesetzt wird, erfolgt.
Mit Links gelinkt?
Interessant wird die eigene Web-Seite für die Nutzer dadurch, dass sie von dort aus auch andere Homepages aufsuchen können, die im Zusammenhang stehen. So liegt es nahe, auf die Homepages von Verbänden, Spartenzeitschriften oder sogar Konkurrenten zu verweisen. Das ist an sich auch zulässig. Jedoch ist zu beachten, dass Unterschiede in der Art und Weise dieses Hinweises (sogenannter Link) und in der durch die Initialisierung dieses Links erzeugten Adressierung bestehen und zu völlig verschiedenen Beurteilungen hinsichtlich der Zulässigkeit führen können.
Zulässig ist es, einen von manchen sogenannten „Inline-Link" zu legen, das heißt, im Text der eigenen Seite neutral, nur durch entsprechende Unterlegung, die überhaupt den Link als solchen kenntlich macht, auf eine andere Homepage zu verweisen und den Sprung zu ihr zu ermöglichen. Zulässig ist dies solange, als man auf diese Weise den Nutzer zur Haupt- bzw. Masterseite der fremden Adresse leitet. Ist die „Verlinkung" aber auf eine untergeordnete Seite dieser Adresse gelegt, so besteht die Gefahr, die Rechte des fremden Homepage-Anbieters zu verletzen, wenn etwa der Nutzer dessen Inhalte in dem Glauben aufruft, sie gehörten zur Homepage des Ursprungsortes. Von diesem Vorgehen sollte man daher solange Abstand nehmen, wie man es nicht mit dem fremden Anbieter abgestimmt hat.
Fragen und Antworten:
Was darf ich aus fremden Homepages auf meinen Rechner herunterladen?
Grundsätzlich alles, was zu diesem Zweck freigegeben ist. Bei Zweifeln sollte man lieber auf ein Herunterladen verzichten, denn jeder Text, jedes Bild und jedes Audio-Element usw. wird in der Regel geschützt sein. Das bedeutet, dass das Nutzungsrecht nur soweit geht, wie es auch eingeräumt wurde, und zwar vom ursprünglichen Inhaber. Der Umstand, dass ein Anbieter die genannten Elemente zur Verfügung stellt, lässt nicht zwingend den Rückschluss darauf zu, dass es ihm seinerseits erlaubt ist, sie Dritten überhaupt zur Verfügung zu stellen.
Darf ich die heruntergeladenen Dateien für weitere Zwecke nutzen?
Grundsätzlich nein. Jedenfalls nicht, soweit die Dateien wiederum einem weiteren Kreis von Nutzern zur Verfügung gestellt werden und erst recht nicht, soweit damit eine wirtschaftliche Betätigung angestrebt oder verbunden wird.
Darf ich die Logos anderer Homepage-Anbieter einbinden und als Links verwenden?
Nein. Damit würde man in namens- und markenrechtliche Ansprüche der betroffenen Firmen eingreifen. Die „gute Absicht", auf diese Weise diese Firmen bekannter zu machen, rechtfertigt dieses Vorgehen in keinem Fall. Man sollte unbedingt das ausdrückliche Einverständnis der betroffenen Firmen einholen, bevor man in dieser Richtung aktiv wird.