Pauschale Rückzahlung ausgeschlossen
Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, so muss er die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen nicht zurückzahlen.
Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, so muss er die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen nicht zurückzahlen. So entschied nun das Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 610/05).
Nach Ansicht der Richter würden Arbeitnehmer dadurch unangemessen benachteiligt. Demnach seien Klauseln im Arbeitsvertrag ungültig, die den Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Kündigungsgrund verpflichteten, die Kosten für seine berufliche Fortbildung nachträglich zu erstatten.
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