Öffentlicher Auftrag nicht nur bei Tariflohn
Nach der EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern kann es unzulässig sein, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Verpflichtung abhängig zu machen...
Nach der EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern kann es unzulässig sein, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Verpflichtung abhängig zu machen, das am Ausführungsort tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen. Dies hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden (Az.: C-346/06).
Erbringern von staatenübergreifenden Dienstleistungen, die Arbeitnehmer in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats entsenden, darf nicht durch eine auf die Vergabe öffentlicher Aufträge anwendbare gesetzliche Maßnahme dieses Mitgliedstaats vorgeschrieben werden, einen Lohnsatz zu zahlen, der in einem nicht für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag festgelegt worden ist.
Letztes Update 17.12.2009 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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