Nur Fliegen ist schöner
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen der Luftfahrtunternehmen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen
Die im Februar 2004 erlassene Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen der Luftfahrtunternehmen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen ist gültig. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden (C-344/04).
Danach seien Fluggäste bei Annulierung ihres Fluges berechtigt, zwischen der Erstattung der Flugticketkosten und anderweitiger Beförderung zum Endziel durch das Luftfahrtunternehmen zu wählen. Zudem hätten sie Anspruch auf unentgeltliche Betreuungsleistungen (Bewirtung, Telefongespräche und gegebenenfalls Hotelunterbringung) sowie auf Ausgleichszahlungen, deren Höhe sich nach der jeweiligen Entfernungskategorie richte. Diese Ausgleichszahlungen würden nicht geschuldet, wenn das Luftfahrtunternehmen über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der Abflugzeit informiere oder eine zufrieden stellende anderweitige Beförderung anbiete oder auch, wenn es nachweisen könne, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgehe
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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