Nicht so eilig!
Der Arbeitgeber muss bei Massenentlassungen noch vor Ausspruch der Kündigungen mit den Arbeitnehmervertretern verhandeln.
Der Arbeitgeber muss bei Massenentlassungen noch vor Ausspruch der Kündigungen mit den Arbeitnehmervertretern verhandeln. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof und stärkte damit die Position der Betriebs- und Personalräte (Az.: C-188/03).
Nach deutschem und europäischem Recht müssen Arbeitgeber eine Massenentlassung dem Arbeitsamt anzeigen und die Arbeitnehmervertretung dazu anhören. Die Luxemburger Richter verwiesen auf das Ziel der Vorschriften, Massenentlassungen zu verhindern. Dies setze voraus, dass die Meldung und die Anhörung der Arbeitnehmervertreter noch vor Ausspruch der Kündigungen erfolge. Die Wirksamkeit einer solchen Verpflichtung wäre beeinträchtigt, wenn der Arbeitgeber Arbeitsverträge während oder sogar schon zu Beginn des Verfahrens kündigen dürfte, so der EuGH.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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