Nicht immer nur Vanille
Die "kostenlose" Lieferung von Tiefkühltruhen an Wiederverkäufer von Speiseeis...
Die "kostenlose" Lieferung von Tiefkühltruhen an Wiederverkäufer von Speiseeis unter der Bedingung, dass sie die Truhen ausschließlich für die Lagerung von Speiseeis des liefernden Unternehmens benutzen, verstößt gegen europäisches Recht, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Das ist zumindest dann der Fall, wenn der Eisriese auf dem entsprechenden Markt eine beherrschende Stellung hat, da die Vereinbarungen die Möglichkeit der Wiederverkäufer, Konkurrenzprodukte zu verkaufen, beschränken (Az T-65/98).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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