Mc Unfair`s
Gewerbliche Arbeitnehmer dürfen bei Sonderzuwendungen schlechter gestellt werden als Angestellte desselben Betriebes...
Gewerbliche Arbeitnehmer dürfen bei Sonderzuwendungen schlechter gestellt werden als Angestellte desselben Betriebes, wie das Bundesarbeitsgericht jetzt zu Gunsten eines Schnellrestaurants entschieden hat.
Begründet wurde das damit, dass im speziellen Fall Angestellte mit den für den Einsatz im Unternehmen erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, anders als gewerbliche Arbeitnehmer, auf dem Arbeitsmarkt kaum verfügbar seien. Neu eingestellte Angestellte durchlaufen deshalb auf Kosten der Beklagten eine ca. 2,5- bis 3-jährige interne Ausbildung. Die Beklagte hat aus diesem Grund ein gesteigertes Interesse, Angestellte an das Unternehmen zu binden. Dies rechtfertigt ihre Besserstellung gegenüber den gewerblichen Arbeitnehmern bei der Gewährung der Sonderzuwendung (Az 10 AZR 365/02).
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