Malocher und Bürohengste
Ein neues Urteil zur Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten hat das Bundesarbeitsgericht jetzt veröffentlicht.
Ein neues Urteil zur Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten hat das Bundesarbeitsgericht jetzt veröffentlicht. Im entschiedenen Fall waren beide Kläger bei der insolvent gewordenen Arbeitgeberin als Arbeiter beschäftigt. Bis zum 31. Dezember 1987 bestanden für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Versorgungsregelungen. Mit Wirkung ab 1. Januar 1988 wurde die betriebliche Altersversorgung für die Zukunft vereinheitlicht. Der bis zum 31. Dezember 1987 erworbene Besitzstand blieb jedoch erhalten. Beide Kläger haben darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gesehen und vom beklagten Pensions-Sicherungs-Verein verlangt, dass er ihre Betriebsrente auch für die Vergangenheit nach den für die Angestellten geltenden Versorgungsregelungen berechne.
Das Arbeitsgericht hat den Klagen stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat sie abgewiesen. Die Revision der Kläger hatte schon deshalb keinen Erfolg, weil sie nicht dargelegt haben, dass in ihren Fällen überhaupt eine Ungleichbehandlung vorliegt. Ihrem Vortrag war nicht zu entnehmen, dass ihre Betriebsrente bei einer rückwirkenden Anwendung der für die Angestellten geltenden Bestimmungen höher ausfiele.
Auf die Frage, ob und gegebenenfalls wie lange Arbeitgeber bei einer etwa unzulässigen Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung einen Vertrauensschutz genießen, kam es nicht an.
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