Mängel des Arbeitsvertrages
Was ist zu beachten?
Anfechtbarkeit
Möglich wegen Täuschung oder Irrtums des AG über die Fähigkeiten des AN
Beispiel: AG stellt für Bauarbeiten auf einem Hochgerüst nicht schwindelfreien AN ein
Fall:
A ist schwanger und bewirbt sich um einen Arbeitsplatz bei X. Auf die Frage, ob sie schwanger sei, antwortet die A mit „nein“. Später ficht X den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Lösung:
Die Täuschung ist nicht rechtswidrig, weil die Frage schon nicht rechtmäßig war, § 611 a BGB
Das Arbeitsverhältnis besteht weiter. Eine Kündigung ist nicht mehr möglich, § 9 MuSchG.
Rechtsfolge: Nichtigkeit nur nach wirksamer Anfechtungserklärung durch den AG, bei Irrtum unverzüglich (=2 Wochen), bei Täuschung innerhalb eines Jahres seit Entdeckung. Vertrag hat seit der Erklärung keine Wirkung mehr für die Zukunft.
Unmittelbare Nichtigkeit
Möglich bei Verstößen gegen Verbotsgesetze, also alle Arbeitsschutzgesetze, etwa Mutterschutzgesetz oder Urlaubsgesetz
Beispiel: Arbeitsvertrag sieht vor, daß der AN keinen Urlaubsanspruch haben soll; Arbeitsvertrag sieht vor, daß auch bei Schwangerschaft bis zu 14 Stunden täglich gearbeitet werden kann
Rechtsfolge: Sofortige Nichtigkeit, „faktisches Arbeitsverhältnis“ bis zur Lösung durch einseitige Erklärung.
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Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
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Letztes Update 26.11.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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