Lieferbedingungen
Verortung der Incoterms im „System der Lieferbedingungen“
Vorrangig maßgeblich für die Lieferbedingung ist der konkrete Vertrag. Hierbei kann unterschieden werden zwischen individuellen Vereinbarungen , (nicht standardisierte) Handelsklauseln und standardisierten Lieferbedingungen. Bei letzteren sind vor allem die American Foreign Trade Definitions, die ECE-Klauseln, die FIDIC-Conditions, die Incoterms und die Trade Terms verbreitet. Wurden (individuelle oder standardisierte) Lieferbedingungen nicht vereinbart oder ist eine solche Vereinbarung unwirksam (z.B. weil es sich um zwingende, also nicht abdingbares, Recht handelt), so ist die gesetzliche Regelung maßgeblich. In Bezug auf die Gefahrtragung, einem Kern der Lieferbedingungen, ist dann die sogleich dargestellte gesetzliche Regelung zu beachten.
Letztes Update 10.05.2011 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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