Kündigung eines Piloten nach Prüfungsflop
BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 459/99 -
Der Kläger war seit 1990 als Co-Pilot auf dem Flugzeugmuster DC-9 bei der Beklagten beschäftigt. Am 21. Oktober und am 3. November 1995 bestand er die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungsflüge nicht. Er verfügte deshalb nicht mehr über eine gültige Erlaubnis zum Führen eines Verkehrsflugzeugs. Nach Anhörung ihrer Personalvertretung kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 14. November 1998 fristlos, hilfsweise fristgerecht.
Mit seiner Kündigungsschutzklage hat der Kläger geltend gemacht, bei Durchführung der Überprüfungsflüge sei gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen worden. Dies sei im Kündigungsschutzprozeß zu prüfen und zu berücksichtigen. Außerdem habe die Beklagte nicht geprüft, ob eine Beschäftigungsmöglichkeit am Boden bestehe.
Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage in vollem Umfang stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat dagegen die fristgerechte Kündigung für wirksam erachtet.
Die Revision des Klägers hatte Erfolg. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar unter teilweiser Aufgabe seiner Rechtsprechung im Urteil vom 31. Januar 1996 (- 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139) erkannt, die Rechtmäßigkeit der Durchführung und des Ergebnisses der Überprüfungsflüge sowie der Nichtverlängerung bzw. der Versagung der Erneuerung seiner Erlaubnis zum Führen eines Verkehrsflugzeugs könne ein Pilot grundsätzlich nicht im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozeß überprüfen lassen; die Überprüfungskompetenz liege insoweit vielmehr bei den Verwaltungsgerichten. Die Beklagte hätte dem Kläger aber Gelegenheit geben müssen, binnen angemessener Frist die nach der LuftPersV mögliche Zustimmung des Luftfahrtbundesamtes zu einer zweiten Wiederholung der Überprüfung einzuholen und diese erneute Überprüfung zu absolvieren, bevor sie das Arbeitsverhältnis kündigte. Die streitige Kündigung verstoße mit der Folge ihrer Unwirksamkeit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 459/99 -
Hessisches LAG 30. April 1999 - 13 Sa 1414/96 -
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