Krummerer Rücken, weniger Rente?
Berechnung von Rentenansprüchen
Bei der Berechnung von Rentenansprüchen dürfen Arbeiter hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit ab Juli 1993 nicht schlechter behandelt werden als Angestellte, wie das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden hat.
Allein an den Status, also an die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten anknüpfende Differenzierungen in der betrieblichen Altersversorgung sind heute nicht mehr zulässig. Allerdings konnten Rentenkassen noch bis Juni 1993 darauf vertrauen, eine solche Differenzierung werde nicht beanstandet. Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 1993 gesetzt, um die verfassungswidrigen, ebenfalls allein am Status orientierten unterschiedlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte anzugleichen. Den Kassen war zur Anpassung der Versorgung keine kürzere Frist zu setzen als sie dem Gesetzgeber zur Angleichung der Kündigungsfristen eingeräumt worden war.
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Letztes Update 20.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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