Krieg statt Job?
Das Europäische Recht steht der Wehrpflicht nur für Männder nicht entgegen, wie der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden hat.
Das Europäische Recht steht der Wehrpflicht nur für Männder nicht entgegen, wie der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden hat. Eine etwaige Verzögerung in der beruflichen Laufbahn sei eine unvermeidbare Konsequenz der Entscheidung des Staates hinsichtlich der militärischen Organisation und führe nicht dazu, dass diese Entscheidung in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt (Az. C-186/01).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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