Kreis der Haftenden
Wer haftet wann?
Grundsätzlich haftet jeder, der einen Schaden verursacht. Im Arbeitsverhältnis kann dies sowohl der einzelne Arbeitnehmer, die Führungskraft, aber auch der Vorstand oder der Aufsichtsrat sein. Für einige Personengruppen und ihre jeweiligen Aufgaben sieht das Gesetz aber teilweise Haftungsverschärfungen bzw Haftungserleichterungen vor.
Wichtig ist, daß für leitende Angestellte oftmals Haftungserleichterungen gelten, während Organmitglieder, also Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Beiräte, schärfer haften und insoweit auch einen dringenderen Bedarf an versicherungsrechtlichen Auffanglösungen haben.
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