Krank oder faul?
verhaltensbedingter Grund zur außerordentlichen Kündigung
Die beharrliche Verletzung der Pflicht, dem nach Tarifvertrag mit der Begutachtung betrauten Vertrauensarzt Vorbefunde zur Verfügung zu stellen, kann je nach den Umständen einen wichtigen verhaltensbedingten Grund zur außerordentlichen Kündigung bilden. Eine größere Stadt kann auch, zumindest solange der betreffende Arbeitnehmer gegen die Person des Gutachters keine Einwendungen erhebt, einen eigens zur Erstellung dieser und vergleichbarer Gutachten eingerichteten Personalärztlichen Dienst als bestellten Vertrauensarzt mit der Begutachtung beauftragen.
Das hat das Bundesarbeitsgericht im Fall einer schwerbehinderten Justizangestellten entschieden. Die hatte in knapp zwei Jahren krankheits- und urlaubsbedingt nur drei Tage gearbeitet und sich geweigert, Befunde der behandelnden Ärzte über ihre Dienstfähigkeit herauszugeben. Die nächsten zwei Jahre hat sie nun noch drei Tage mehr frei ...
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