Krank im Urlaub
Europäischer Gerichtshof (Az C-326/00)
Ein Mitgliedstaat der Europäischen Union kann die Übernahme von Arztkosten eines Rentners, der sich zu Besuchszwecken in einen anderen Mitgliedstaat begeben hat, weder von einer Genehmigung noch davon abhängig machen, dass die Krankheit, unter der der Betreffende leidet, plötzlich ausgebrochen ist. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden (Az C-326/00).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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