Kränkelnde Kündigung
Ein Arbeitgeber darf die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers zwar nicht "ins Blaue hinein" behaupten.
Ein Arbeitgeber darf die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers zwar nicht "ins Blaue hinein" behaupten. Trägt er aber ausreichende Indiztatsachen vor, die die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ergeben können, so muss das beachtet werden, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Dann muss sich der Arbeitnehmer substantiiert einlassen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Erst wenn die Frage der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers auch nach Ausschöpfung der Beweismittel nicht geklärt werden kann, geht das zu Lasten des Arbeitgebers.
Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, in dem ein Mann nach erfolgreich geführtem Kündigungsrechtsstreit Arbeitsvergütung für die mehrjährige Dauer des Kündigungsrechtsstreits, während der er nicht gearbeitet hatte, forderte. Der Arbeitgeber wendete ein, der Mann sei in diesem Zeitraum aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht in der Lage gewesen, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen. Die Vorinstanz hat nun noch das vom Arbeitgeber beantragte ärztliche Sachverständigengutachten einzuholen (Az 5 AZR 562/02).
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
Kanzlei Dr. Stumper - firstlex
Tel.: 0700 3477 8539 *
dr.stumper@firstlex.de
Neuer Wall 80, 20354 Hamburg
*12 ct./Min aus dem Festnetz der Telekom |
 |
Letztes Update 20.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
