Keine Panik!
Konzerne müssen Verluste vorrangig in dem Land geltend machen, in dem sie anfallen.
Konzerne müssen Verluste vorrangig in dem Land geltend machen, in dem sie anfallen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden (Az.: C-446/03).
Im Vorfeld des Urteils hatte die frühere Bundesregierung rückwirkende Steuerausfälle in Milliardenhöhe befürchtet, wenn deutsche Konzerne ihre Auslandsverluste hier steuerlich geltend machen könnten. Nach dem Luxemburger Urteil zum britischen Einzelhandelskonzern Marks & Spencer ist dies aber nur dann möglich, soweit Verluste dort, wo sie entstanden sind, nicht mehr geltend gemacht werden können.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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