Keine Dauer-Klauseln
Arbeitnehmer, deren Betrieb verkauft wurde, können nicht dauerhaft auf den Fortbestand günstiger Lohnklauseln in ihrem Arbeitsvertrag hoffen.
Arbeitnehmer, deren Betrieb verkauft wurde, können nicht dauerhaft auf den Fortbestand günstiger Lohnklauseln in ihrem Arbeitsvertrag hoffen. Das kann jetzt einem beim Europäischen Gerichtshof vorgelegten richterlichen Rechtsgutachten entnommen werden (Az.: C-499/04).
Danach muss der neue Arbeitgeber tarifliche Lohnerhöhungen nicht mehr bezahlen, wenn er dem betreffenden Arbeitgeberverband nicht angehört. Der EuGH ist an das Gutachten nicht gebunden, folgt ihnen aber in den aller meisten Fällen.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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