Keine Anstellung mit dieser Nummer
Unerlaubt und heimlich auf Kosten des Arbeitgebers geführte Privattelefonate können eine außerordentliche und fristlose Kündigung rechtfertigen.
Unerlaubt und heimlich auf Kosten des Arbeitgebers geführte Privattelefonate können eine außerordentliche und fristlose Kündigung rechtfertigen.
Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Angestellten entschieden, der innerhalb von drei Monaten über 18 Stunden private Telefongespräche nach Mauritius geführt hatte. Dabei waren Kosten von 1355,76 Euro entstanden (Az 2 AZR 147/03).
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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