Kein Urlaubsgeld einbezogen in den Stundenlohn!
Ein in den Stunden- oder Tageslohn einbezogenes Entgelt für den Jahresurlaub (sog. rolled-up holiday pay) verstösst gegen die Arbeitszeitrichtlinie.
Ein in den Stunden- oder Tageslohn einbezogenes Entgelt für den Jahresurlaub (sog. rolled-up holiday pay) verstösst gegen die Arbeitszeitrichtlinie. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (Az.: C-257/04).
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger geklagt, weil er Entgelt für den Jahresurlaub in der Form ausbezahlt bekommen hatte, dass es in den Studenlohn einbezogen wurde. Zu Recht, wie die Richter entschieden. Nach der Arbeitszeitrichtlinie hätten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen erhalte. Der bezahlte Mindestjahresurlaub dürfe außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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