Kein Sprit für den Ex-Chef
Bundesarbeitsgericht (Az 9 AZR 574/02)
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer verpflichtet, sich trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Kosten des beim Arbeitgeber verbleibenden Dienstwagens zu beteiligen, ist unwirksam, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.
Das gilt auch, wenn der Dienstwagen zuvor auch privat genutzt werden durfte und auf Wunsch des Arbeitnehmers einige Extras hat (Az 9 AZR 574/02).
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