Kein Konzernbetriebsrat bei ausländischer Konzernspitze
Die einzelnen Gesamtbetriebsräte eines Konzerns können die Errichtung eines Konzernbetriebsrats beschließen
Die einzelnen Gesamtbetriebsräte eines Konzerns können die Errichtung eines Konzernbetriebsrats beschließen. Dies ist jedoch für deutsche Unternehmen ausgeschlossen, wenn sie von einer ausländischen Konzernmutter beherrscht werden. So urteilte nun das Bundesarbeitsgericht (Az.: 7 ABR 26/06).
Vorliegend hatte die deutsche Zwischenholding eines in England ansässigen Konzerns einen Konzernbetriebsrat gebildet. In diesen entsendeten die Betriebs- und Gesamtbetriebsräte der Unternehmen mit Sitz in Deutschland Mitglieder. Zwischen zwei der englischen Konzernunternehmen und einigen Unternehmen in Deutschland bestehen aber Beherrschungsverträge. Der Konzernbetriebsrat war der Ansicht, der Abschluss der Beherrschungsverträge habe die Zuständigkeit des KBR für die beherrschten Unternehmen nicht beendet. Dem folgten die Richter nicht und wiesen die auf Feststellung eines Entsendungsrechts in den KBR gerichteten Anträge ab.
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