Kein grünes Segelschiff in Frankreich
Europäischer Gerichtshof (Az C262/02 und C-429/02)
Nach Ansicht des ersten europäischen Generalanwalts stellt das Verbot von Fernsehwerbung für alkoholische Getränke eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, die aber durch den angestrebten Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt ist. Folgt der Europäische Gerichtshof – wie meistens – der Ansicht des Generalanwalts, so bleibt es bei dem französischen Verbot und dem allgemeinen Trend hin zum Verbot der Werbung für Alkohol und Nikotin in der Europäischen Union (Az C262/02 und C-429/02).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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