Kaugummi bleibt amerikanisch
Eine Markenbezeichnung kann von der Eintragung als Europäische Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen werden...
Eine Markenbezeichnung kann von der Eintragung als Europäische Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen werden, wenn sie in einer ihrer möglichen Bedeutungen ein Merkmal der fraglichen Waren bezeichnen kann. Das hat der Europäische Gerichtshof unter Hinweis darauf entschieden, dass mit dem Ausschluss dieser Eintragung das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt werde, dass beschreibende Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden könnten.
Das Gericht erster Instanz muss nun prüfen, ob im zugrundeliegenden Fall die Bezeichnung „Doublemint“ des Unternehmens Wrigley diese Eigenschaft erfüllt (Az C-191/01 P).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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