Hustensaft aus Holland
Das deutsche Verbot des Versandhandels mit Arzneimittel verstößt gegen europäisches Recht...
Das deutsche Verbot des Versandhandels mit Arzneimittel verstößt gegen europäisches Recht, soweit es sich um Arzneimittel handelt, dieauf dem deutschen Markt zugelassen und nicht verschreibungspflichtig sind. Das Verbot steht dagegen mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang, soweit es sich um Medikamente handelt, die in einem Mitgliedstaat nicht zugelassen sind. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden (Az C-322/01).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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