Homesuing
Das Opfer eines Verkehrsunfalls kann vor dem Gericht des Ortes seines Wohnsitzes eine unmittelbare Klage gegen den Versicherer des Unfallverursachers erheben. Dies entschieden nun die Richter des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-463/06).
Der in Deutschland lebende Kläger wurde in den Niederlanden Opfer eines Verkehrsunfalls. Als er am Gericht seines Wohnorts Klage erhob, erklärten sich die Richter für nicht zuständig und wiesen die Klage ab. Im Rahmen der Revision wandten sich die Richter des Bundesgerichtshofs schließlich an den EuGH. Die Luxemburger Richter entschieden nun im Sinne des Klägers und verwiesen in der Begründung auf die Gemeinschaftsverordnung über die gerichtliche Zuständigkeit. In Versicherungsstreitigkeiten gewähre sie der als schwächer angesehenen Partei den günstigeren Schutz. Dies sei auch auf den Unfallgeschädigten auszudehnen.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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