Handeln für die Gesellschaft
Was ist zu beachten?
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten, in denen man für die Gesellschaft handeln kann.
Geschäftsführung
Handelt jemand für die Gesellschaft in einem Bereich, in dem er die Gesellschaft nicht nach außen verpflichtet, also im sog. Innenbereich, so liegt in der Terminologie des Gesetzes Geschäftsführung vor.
Beispiele: Führung der Bücher, Planung der inneren Organisation usw.
Vertretung
Handelt jemand dergestalt für die Gesellschaft, dass die Gesellschaft einem Dritten gegenüber berechtigt oder verpflichtet wird, also im sog. Außenbereich, so liegt in der Terminologie des Gesetzes Vertretung vor.
Beispiele: Vertragsabschlüsse mit Dritten.
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Jan Köster
Kanzlei Köster - firstlex
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Letztes Update 26.08.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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