Grundlagen
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?
Welche Rechte hat nun der Käufer bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache ? Dies regelt die Vorschrift § 437 BGB.
Bitte lesen Sie § 437 BGB.
In weiten Teilen verweist diese Vorschrift auf die uns bereits bekannten Vorschriften auf Schadens- bzw. Aufwendungsersatz (Nr. 3) und den Rücktritt (Nr. 2) hin. Als weitere Rechtsfolge tritt die Minderung gem. § 441 hinzu (siehe dazu unten). Während Schadensersatz und Rücktritt gleichzeitig ausgeübt werden können, ist Minderung begrifflich nur statt des Rücktritts möglich. Vorrangig ist gem. § 440 BGB bei behebbaren Mängeln aber der Anspruch auf Nacherfüllung. Warum ? In den meisten Fällen ist der Käufer immer noch an der Sache interessiert. Er möchte sie aber mangelfrei erhalten. Aus diesem Grund kann der Käufer Rücktritt, Minderung und Schadensersatz erst geltend machen, wenn er dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung gesetzt hat.
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Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
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Letztes Update 19.05.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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