Gründungs-Nachteile
Die Gründung der Gewerkschaft Verdi Mitte 2001 durfte sich für Mitglieder der Ursprungsgewerkschaften nachteilig auswirken.
Die Gründung der Gewerkschaft Verdi Mitte 2001 durfte sich für Mitglieder der Ursprungsgewerkschaften nachteilig auswirken. Das geht jetzt aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 4 AZR 315/04).
Es wies damit die Klage eines Arbeiters ab, der weiter nach den Tarifverträgen der Druckindustrie statt denen des Speditionsgewerbes bezahlt werden wollte. Der Mann arbeitete früher bei einem Druckunternehmen im Versand. 1998 gab das Unternehmen den Versand an eine Spedition ab, die den Arbeiter übernahm. Dazu entschied das BAG zunächst, dass weiter der günstigere Drucktarif gelte. Der Speditionstarif könne nicht greifen, weil der Arbeiter nicht Mitglied der hier tarifschließenden Gewerkschaft ÖTV sondern der IG Medien sei. Nach dem neuen Urteil hat sich dies mit der Verschmelzung beider Gewerkschaften in Verdi aber geändert. Seitdem gelte der Tarifvertrag des Speditionsgewerbes, weil nun beide Seiten Mitglied der hier tarifschließenden Verbände seien, entschied das BAG.
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