Glen und Glenda
Sind bestimmte Vergünstigungen verheirateten Paaren vorbehalten, so könne dies als solches nicht als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts angesehen werden.
Eine nationale Regelung, die die sexuelle Identität von Transsexuellen nach einer Geschlechtsumwandlung nicht anerkennt und ihnen damit die Eingehung einer Ehe verwehrt, verstößt gegen europäisches Recht, wenn sie zur Folge hat, dass den Betroffenen keine Hinterbliebenenrente gewährt werden kann.
Das hat der Europäische Gerichtshof im Falle einer Engländerin entschieden, die einmal ein Engländer war.
Sind bestimmte Vergünstigungen verheirateten Paaren vorbehalten, so könne dies als solches nicht als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts angesehen werden. Allerdings liege eine Ungleichbehandlung vor, wenn eine Person unter Verletzung der Menschenrechte daran gehindert wird, eine notwendige Voraussetzung für die Gewährung einer Vergünstigung zu erfüllen, die europarechtlich geschützt ist (Az C-117/01).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
