Gewährleistungs- und Haftungsausschluss durch AGB
Unterscheidung zwischen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Die Begriffe Gewährleistung und Haftung werden häufig durcheinandergewirbelt. Zwar ist die Gewährleistung ein Element der Haftung, denn soweit es um Mängel geht, wird immer auch die Frage behandelt, wer wie dafür einzustehen hat. Haftung bedeutet jedoch mehr als nur das Einstehen für Mängel. Denn auch für das bloße Nichtleisten oder die verspätete Leistung sind Folgen denkbar, die zu einer Verantwortung hierfür, also zur Haftung, führen. Außerdem gibt es neben der Haftung aus dem Vertrag noch diejenige aus gesetzlichen Vorschriften, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
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