Gesetzliche Grundlagen II
Allgemeine gesetzliche Grundlagen
Für alle Formen der Datenerhebung, –speicherung und –verwertung ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzuwenden, soweit die Daten nicht zu persönlichen oder familiären Zwecken genutzt werden. Sobald der Arbeitgeber also Daten über seine Arbeitnehmer sammelt, muss er sich an die Vorgaben des BDSG halten.
Hinzu kommen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), welches das Anspruch des Arbeitnehmers auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit im Betrieb gem. § 75 Abs.2 BetrVG schützt und natürlich das Grundgesetz (GG), das in Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs.1 GG mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht die Grundlage hierfür bietet.
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