Freundliche Briefe
Personenbezogene Daten von Kollegen
Durch einen Fehler in der Personalverwaltung wird den AN eines Unternehmens zuviel Lohn ausgezahlt. AG Y sendet den Begünstigten eine freundliche Rückzahlungsaufforderung zu. Ihr liegt ein Computerausdruck bei, auf dem alle Betroffenen AN mit Name, Personalnummer, Bankverbindung, Kontonummer und Überzahlungsbetrag aufgeführt sind. Waren die freundlichen Briefe zulässig ?
Lösung:
Die Übermittlung der Daten der Kollegen (personenbezogene Daten, aus Datei) entsprach weder dem Vertragszweck noch den berechtigten Interessen der jeweils anderen Kollegen. Rechtswidrig.
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
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Letztes Update 25.08.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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