Freiwild Kleinbetriebsangestellter
Gesetzliche Kündigungsschutzvorschriften gelten nicht für Betriebe, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Gesetzliche Kündigungsschutzvorschriften gelten nicht für Betriebe, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer im Kleinbetrieb kann jedoch nach Treu und Glauben unwirksam sein. Stützt sich der Arbeitgeber des Kleinbetriebs auf betriebliche Umstände und kommt eine Auswahl zwischen mehreren Arbeitnehmern in Betracht, so ist die Kündigung rechtsmißbräuchlich und deshalb nach Treu und Glauben unwirksam, wenn schon auf den ersten Blick erkennbar ist, daß der Arbeitgeber ohne entgegenstehende betriebliche Interessen einem Arbeitnehmer kündigt, der erheblich schutzwürdiger als vergleichbare, nicht gekündigte Arbeitnehmer ist.
Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor.
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